Alle externen Defibrillatoren sind innerhalb Deutschlands gemäß §10 MPBetreibV einweisungspflichtig.
Die MPBetreibV beschreibt, das ein AED nur betrieben werden darf, wenn ein eingewiesener Gerätebeauftragter vorhanden ist.
Ersthelfer/innen müssen in angemessenen Zeitabständen sicheren Umgang mit dem Defibrillator (AED) unterwiesen werden.
So schreibt es die DGUV in der 204-010 vor
Rettungsdiensteinsätze bei besonderen Einsatzlagen, kurz „REBEL“ genannt, setzt neue Maßstäbe in der Notfallversorgung.
Die schnelle Traumaversorgung mit neuen Hilfsmitteln und das „load and go Konzept“ sind hierbei nur zwei von mehreren Elementen.
Geschuldet ist das Vorgeben auch durch die andauernde Terrorgefahr und die Auswirkung auf das Rettungswesen.
Nur für BOS Einheiten
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